Hilfe-Center
Sie fragen. Wir antworten.
Ist eine Fußpflege für mich geeignet?
Den am häufigsten auftretenden Problemen, wie eingewachsenen Fußnägeln und Druckstellen, kann man schon im Vorfeld vorbeugen. Dies betrifft vorallem das korrekte Kürzen der Nägel und passendes Schuhwerk - und das bereits von Kindheit an. Unsere Fußpflege eignet sich daher für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren gleichermaßen. Abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Füße. Natürlich immer nach höchsten fachlichen und hygienischen Standards in unserem ganzheitlich-professionellen Leistungsspektrum. Jeder Fuß ist bei uns herzlich willkommen!
Ich bin Neukunde und benötige kurzfristig einen Termin. Wie lange muss ich auf einen Termin warten?
Ihre Füße benötigen eine fußpflegerische Behandlung. Und das möglichst schnell. In unserem Einzugsgebiet bieten wir Ihnen innerhalb einer Woche einen ersten Termin für die Fußpflegebehandlung an. Selbstverständlich auch dann, wenn Sie den Besuch in einer Pflegeinrichtung oder an Ihrem Urlaubsort wünschen. Bitte planen Sie für einen Ersttermin mind. 45 min Zeit ein.
Ich möchte einem lieben Menschen eine Freude machen. Kann ich einen Gutschein erwerben?
Gerne stellen wir einen Gutschein für eine Behandlung oder über einen von Ihnen gewünschten Betrag aus. Den Gutschein können Sie hier über unser Kontaktformular bestellen oder persönlich bei Ihrem nächsten Termin erwerben.
Wie kann ich als Arbeitgeber Ihre Leistungen nutzen?
Wenn Sie auf der Suche nach dem etwas anderen Geschenk für Ihre Mitarbeiter zum Geburtstag, zu Weihnachten oder einem Jubiläum sind, können Sie Gutscheine hier über unser Kontaktformular bestellen. Wünschen Sie ein Angebot für feste Termine in Ihrem Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) oder für regelmäßige steuerfreie Sachbezugsgutscheine (max. 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter), nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte unser Kontaktformular oder senden Sie uns eine Email. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Unsere Pflegeeinrichtung sucht eine verlässliche und kompetente Fußpflege für die betreuten Patienten/Bewohner. Wie können Termine gebucht werden?
Gerne kooperieren wir als verlässicher Partner für Fußpflege und Massage mit Ihrem Unternehmen, wenn Sie Ihren Patienten als ambulanter Pflegedienst, Tagespflegeinrichtung oder Pflegeheim einen besonderen Service anbieten möchten. Wir besuchen Ihre Patienten in der Häuslichkeit oder zu fest vereinbarten Terminen in Ihrer Einrichtung. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular für ein individuelles Angebot (Selbstzahler oder Abrechnung über Ihre Einrichtung).
Ich kann einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen. Wie kann ich diesen absagen oder verlegen?
Natürlich kann immer mal etwas dazwischen kommen. Sollten Sie einen vereinbarten Termin doch einmal nicht wahrnehmen können, so können Sie diesen bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei stornieren oder verlegen. Sie erreichen uns telefonisch unter 0151 - 47202064 oder können uns über die genannte Nummer eine Whatsapp Nachricht hinterlassen. Ebenfalls steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen im Falle einer späteren oder fehlenden Absage 80% des Behandlungspreises in Rechnung stellen müssen.
Ich bin schwanger. Kann ich weiterhin meine Fußpflege- oder Massagetermine wahrnehmen?
Gerade während der Schwangerschaft ist für viele werdende Mütter die regelmäßige Fußpflege oder Massage eine willkommene Wohltat und solange unbedenklich, wie keine gesundheitlichen Ausschlussgründe dem entgegenstehen. Lassen Sie sich im Zweifel hierzu von Ihren behandelnden Ärzten beraten und holen Sie bei bestehenden Unsicherheiten deren Zustimmung hierzu ein.
Zahlt meine Krankenkasse die Fußpflege?
In Fällen von Fußschäden, die durch Diabetes, Nervenschäden oder Rückenmarksverletzungen verursacht wurden, wird bei ärztlicher Verordnung bis auf den von Ihnen selbst zu tragenden Eigenanteil eine podologische Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Da eine Kassenabrechnung über uns nicht möglich ist, wenden Sie sich hierzu bitte an eine podologische Praxis mit Kassenzulassung in Ihrer Nähe.
Eine gute Übersicht finden Sie auf der Liste der Heilmittelerbringer des GKV Spitzenverbandes.
In bestimmten Fällen kann Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten für die Fußpflege erstatten. Dabei handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, schreiben Sie uns eine Email oder kontaktieren Sie uns per Telefon.
Meine Nägel sind geschädigt/verformt.
Ist eine Fußpflege bei mir überhaupt möglich?
Verletzungen, Traumata, Erkrankungen oder Nagelextraktionen können manchmal dazu führen, dass der Nagel sich verformt, unansehnlich wird oder nur noch teilweise vorhanden ist. Hierfür bieten wir die Anfertigung einer individuellen Nagelprothetik, also einer (Teil-)Rekonstruktion geschädigter oder verformter Nägel, mittels elastischer Kunststoffmasse an. Eine schmerzfreie Technik, die zudem die natürliche Nagelfarbe berücksichtigt und damit optisch kaum von einem natürlichen Nagel zu unterscheiden ist. Neben den ästhetischen Vorteilen können sich Betroffene in erster Linie wieder über mehr Lebensqualität und Selbstsicherheit freuen - sodass einem Schwimmbad- oder Saunabesuch sowie dem Tragen offener Schuhe nichts mehr im Wege steht.